Verantwortungsberechtigte Geschäftsführer:

Hendrik Richter, Kai Edel

Inhaltl. Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Hendrik Richter, Kai Edel

Pony Riders Courier Service
Richter und Edel GbR
Mülheimerstr. 97a
47058 Duisburg

Telefon: +49 203 92860035
E-Mail: info@ponyriders.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8:00 – 19:00 Uhr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES PONY RIDERS COURIER SERVICE (GBR)

Stand: 2021

1. Leistungen
1.1
Der Pony Riders Courier Service übernimmt die Beförderung eiliger Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferfahrten. Die Transporte unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von diesen AGB und dem HBG abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Pony Riders Courier Service ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
1.2
Die Beförderung erfolgt durch die Kuriere des Pony Riders Courier Services. Der Pony Riders Courier Service ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen zu vermitteln. Der Pony Riders Courier Service stellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, dass die Durchführung des Transportes auf Grundlage des HBG und dieser AGB erfolgt. Die Auswahl der beauftragten Kuriere und sonstigen Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
1.3
Befördert werden Kleinsendungen, die sich für die Beförderung mit dem Fahrrad eignen (auch Sendungen, die dem Postmonopol (gem. §51 Postgesetz) unterliegen). Ausgeschlossen sind die Beförderung von Personen sowie von Gefahrgut. Auf Wunsch werden auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen.
1.4
Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten.
1.5
Es obliegt dem Absender, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungen keine Haftung übernommen. Die Sendungen sind deutlich lesbar und vollständig zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen.

2. Vertragsabschluss, Übernahme und Ablieferung
2.1
Ein Beförderungsvertrag mit dem Pony Riders Courier Service gilt dann als abgeschlossen, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich von einem Kurier des Pony Riders Courier Services oder einem dazu befugten Mitarbeiter bestätigt worden ist.
2.2
Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Insbesondere müssten bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber der Vermittlungszentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden. Höhere Gewalt jeder Art (z.B. Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden den Pony Riders Courier Service bzw. dritte Beauftragte von jeder Laufzeitzusage.
2.3
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch anderen Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Briefkastenzustellung ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen oder ähnliches werden nur auf ausdrücklichem Auftrag beim Empfänger angefordert.
2.4
Das Fehlen von Ablieferquittungen o.ä. Nach Ziffer 2.2 ist binnen drei Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Pony Riders Courier Service, oder gegenüber dem vom Pony Riders Courier Service beauftragende Kurierunternehmen, schriftlich anzuzeigen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach der jeweils gültigen Preisliste des Pony Riders Courier Service.
3.2
Soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist, ist das zu zahlende Entgelt spätestens bei Ablieferung des Transportes fällig und an den Kurier in bar zu leisten.
3.3
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so wird der Pony Riders Courier Service für die zweite Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 Euro, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. 10,00 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Haftung
4.1
Der Pony Riders Courier Service sowie die vom Pony Riders Courier Service beauftragten Kuriere und Unternehmen haften für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes, d.h. für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigungen des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung des Gutes liegt. Die Haftungsgrenze liegt bei 500,00 Euro. Güter, deren Wert die Haftungsgrenze überschreiten, müssen dem Pony Riders Courier Service explizit angezeigt werden.
4.2
Für Vermögens- und Folgeschäden übernimmt der Pony Riders Courier Service sowie die vom Pony Riders Courier Service beauftragten Kuriere und Unternehmen keine Haftung. Eine weitergehende Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
4.3
Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und andere empfindliche Güter haften wir nur, wenn diese sachgemäß gegen Schlag und Stoß mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind (vgl. §1.5).Für Funktionsstörungen an elektronischen und elektrischen Geräten haften wir nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf unserem Verschulden beruht.
4.4
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
4.5
Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes, schriftlich beim Pony Riders Courier Service oder dem vom Pony Riders Courier Service beauftragten Kurierunternehmen anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte, wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“, bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und Fehlmengen. Werden die in Ziffer 4.5 und Ziffer 2.4 genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung vom Pony Riders Courier Service und des Kuriers.

5. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen den Pony Riders Courier Service, deren Erfüllungsgehilfen, sowie deren beauftragte Kuriere und Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlustes.

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Duisburg.

7. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

AGB des Pony Riders Courier Service (GBR)